Gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf von Waren in der Europäischen Union stehen Ihnen gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Die folgende Mitteilung ist EU-weit einheitlich vorgegeben und informiert Sie über die wichtigsten Punkte.

EU-Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden

Weitere Informationen zu Ihren Rechten: europa.eu/youreurope/garantien